LKW

"Tolle Weiterbildung und eine unschlagbare Atmosphäre. Ich habe diese Fahrschule allen meinen Kollegen empfohlen!"

Nadine Litt 

BKrFQG
 

Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) regelt in Deutschland die Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung von gewerblichen Lkw- und Busfahrern. Es ist die gesetzliche Grundlage für die bekannte Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. den Fahrerqualifizierungsnachweis

Weiterbildung

Gültigkeit und Weiterbildung

  • Gültigkeit: Der Nachweis ist auf 5 Jahre befristet.
  • Verlängerung: Nach Ablauf muss eine Weiterbildung (35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren) bei einer anerkannten Stelle absolviert werden. Es ist keine erneute Prüfung erforderlich.

 

 

Grundqualifikation

1. Beschleunigte Grundqualifikation

Der häufigste Weg für Quereinsteiger, der den Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte (z.B. Fahrschule) erfordert, jedoch keinen Vorbesitz des Führerscheins voraussetzt. 

  • Umfang: 140 Stunden Unterricht (davon 10 Praxisstunden)
  • Prüfung: 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK
  • Mindestalter: 18 Jahre für Klasse C1 / C1E; 21 Jahre für Klasse C / CE
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