AGB´s

AGB´s der Fahrschule TeufelsWerk

Mobility

1.  Anmeldung / Zahlung

Die Anmeldung zu einem unserer Leistungen (Training, Seminar oder Weiterbildung) kann nur schriftlich mit einem von uns dafür vorgesehenen Anmeldeformular per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang bei Fahrschule TeufelsWerk GmbH Mobility als verbindlich. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine schriftliche Anmeldebestätigung. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten. Mit der schriftlichen Anmeldung wird die Seminargebühr fällig. Der volle Preis muss jedoch spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn auf das Konto bei der Sparkasse Kulmbach - Kronach IBAN: DE70 7715 0000 0102 1431 61 BIC: BYLADEM1KUB Kontoinhaber  Fahrschule TeufelsWerk GmbH bezahlt werden.

2. Preise / Leistungen

Die Preise für die entsprechenden Leistungen und Aktionen sind aus dem jeweilig gültigen Angebots - Programm zu entnehmen. Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. Leistungen, die  die nicht der MwSt - Pflicht unterliegen werden ohne die gesetzliche MwSt berechnet. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig. Verpflegung und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst, sowie seine entstandenen Kraftstoffkosten.

3. Stornierung / Rücktritt

Zahlungsziel des Rechnungsbetrages ist 8 Tage nach Erhalt der Rechnung, bzw. Buchungsbestätigung.. Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung spätestens am Trainingstag. Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Leistung oder storniert 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so wird der volle Preis fällig und berechnet bzw. einbehalten. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 21 Tage vor Seminarbeginn möglich. Bei einer Stornierung ab dem 20.Tag wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Gebuchte Übernachtungen müssen vom Teilnehmer selbst storniert werden, die Kosten hat er selbst zu tragen.

4. Änderung, Absage und Abbruch der Veranstaltung

Für alle Seminare haben wir eine Mindestteilnehmeranzahl. Diese entnehmen Sie aus dem aktuellen Programm. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, so steht es dem Veranstalter frei, das Seminar abzusagen bzw. geringfügig zu ändern. Für den Fall, dass der Platzbetreiber / Vermieter die Trainingsfläche aus irgendeinem Grund nicht zu Verfügung stellt, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt den Termin abzusagen oder zu ändern. In diesen Fällen wird dem Teilnehmer das von ihm gezahlte Entgelt zurückerstattet.

5. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, diese wird bei Beginn des Trainings vom Veranstalter kontrolliert. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer die durch Ihr Verhalten andere gefährden oder gefährden können von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird die Trainingsgebühr nicht an den Teilnehmer zurückerstattet. Bei Fehleinschätzung der Teilnehmer hinsichtlich Ihrer eigenen Fähigkeiten zur Beherrschung des ihm gestellten Motorrads kann der Veranstalter ebenfalls den Teilnehmer vom Training ausschließen, ohne Rückerstattung der Trainingsgebühr.

6. Haftung

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er / sie bei guter gesundheitlicher Verfassung ist, um an der Veranstaltung teilzunehmen und eine Haftpflicht- sowie Krankenversicherung besteht. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift bereit, dass er an der Veranstaltung in eigener Verantwortung teilnimmt und auf eigenes Risiko fährt. Die Veranstaltung dient zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Benutzung des eigenen Fahrzeuges und eventuell eines Auslegermotorrades im Schräglagentraining und zielt auf einen handlungssicheren Umgang mit einem solchen Fahrzeug im Straßenverkehr ab. Die Veranstaltung zielt zu keinem Zeitpunkt auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ab. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet oder schädigt. Es gelten die Regelungen StVO entsprechend, d.h. rechts fahren und erforderlichenfalls links überholen, Abstandhalten und Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer. Die von den Teilnehmern verusachten Schäden gehen zu Lasten Ihrer Haftpflichtversicherung. Der Teilnehmer übernimmt damit die Verantwortung für alle von ihm und aufgrund seines eigenen Verhaltens während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Folgeschäden. Der Teilnehmer verzichtet während der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter, seinen Beauftragten und Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch sein Verhalten verursachten oder mitverursachten Schadensereignis.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er vor der Teilnahme an der Veranstaltung die Risiken der Teilnahme an der Veranstaltung mit seinen Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen besprochen hat und diese ebenfalls auf Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch sein Verhalten verursachten oder mitverursachten Schadensereignis gegenüber dem Veranstalter, seinen Beauftragten und Erfüllungsgehilfen verzichtet.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie seine Beauftragten und Erfüllungsgehilfen mit seiner Unterschrift von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines durch sein Verhalten verursachten oder mitverursachten Schadensereignis bestehen oder geltend gemacht werden. 

7. Sonstiges

Mit der Unterschrift willigt der Teilnehmer ein, dass das während der Veranstaltung aufgenommene Film- und Fotomaterial, unentgeltlich und widerspruchslos für sämtliche PR-, Werbe- und Marketingzwecke in allen bekannten und neuen Medien (online und offline) verwendet werden darf (wie z.B. Facebook, Homepage, Plakate, TV Werbung, Zeitungen, Zeitschriften und Veröffentlichungen jeder Art). Außerdem bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte seiner Person in den durchgeführten Bild - und Filmaufnahmen verletzt und der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass dieses Bildmaterial von Fahrschule TeufelsWerk GmbH und deren Geschäftspartnern unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt und weltweit verwendet werden darf. 

Für die Teilnahme an unserem Training hat der Teilnehmer eine ausreichende Schutzkleidung zu tragen. Diese muss mindestens bestehen aus:

    Motoradschutzhelm mit ECE Norm

    Motorradstiefel (Knöchelhohe Stiefel)

    Motorrad - Handschuhe

    Motorrad - Lederbekleidung

    Motorrad - Textilbekleidung

    Rückenprotektor 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz Fahrschule

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